Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollen hier nicht weiter dargestellt werden.
Wer aber kümmert sich um die nicht erkannten ca. 1790 Opfer von Gewaltverbrechen? Wer lässt diesen Toten und ihren Hinterbliebenen Gerechtigkeit widerfahren?
Familienangehörige, Freunde und Bekannte zweifeln an der Richtigkeit der durch Ärzte bzw. Behörden festgestellten Todesart oder -ursache. Dies zu klären, auch wenn Behörden keinen Anlass zur Aufnahme bzw. Wiederaufnahme von Ermittlungen sehen, ist eine Spezialrichtung unserer Detektei.
Erwähnenswert scheint hier auch die Tatsache, dass durch Überlastung der Staatsanwaltschaften und der Polizei, durch ihre schlechte Ausstattung/Ausrüstung und auch durch oftmals mangelnde Qualifikation bei der Untersuchung von derartigen Straftatbeständen Fehler unterlaufen, bis dahin, dass es zur Anklage gegen Personen kommt, die zu Unrecht beschuldigt werden, ein Verbrechen begangen zu haben.
Durch eine solide kriminalistische Ausbildung und eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Todesfallermittlungen in den Reihen der Kriminalpolizei sind wir fachlich in der Lage, diese Ermittlungen zu übernehmen. Die interne Kenntnis über die Vorgehensweise von Behörden bei derartigen Untersuchungen, sowie enge Kontakte zu Sachverständigen, speziell Gerichtsmedizinern und forensischen Psychologen, versetzen uns in die Lage private Ermittlungen auf diesem Gebiet erfolgreich zu führen.